München, 22. Juni 2026 – die neue hausärztliche Versorgungspauschale tritt zum 01. Juli 2026 in Kraft. Ziel der Regelung ist es, Hausarztpraxen von vermeidbarer Bürokratie zu entlasten und die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen zu vereinfachen. Künftig können bestimmte Patientengruppen über einen längeren Zeitraum versorgt werden, ohne für jede Folgeverordnung die Praxis erneut aufsuchen oder diese telefonisch kontaktieren zu müssen.
Betroffen sind vor allem Patientinnen und Patienten ,die:
- an einer einzelnen, stabilen chronischen Erkrankung leiden,
- keinen erhöhten Betreuungsbedarf haben,
- dauerhaft mit einem verschreibungspflichtigen Arzneimittel behandelt werden. Dazu zählen beispielsweise bestimmte Formen von Bluthochdruck, Fettstoffwechselstörungen, Schilddrüsenerkrankungen oder Gicht.
Warum der Durchbruch mehr Zeit braucht?
Auch wenn die neue Versorgungspauschale die Nutzung von Mehrfachverordnungen begünstigt, ist nicht davon auszugehen, dass bereits zum 1. Juli 2026 schlagartig ein Großteil der Verordnungen auf dieses Modell umgestellt wird.
Dafür gibt es mehrere Gründe:
- Die Regelung gilt nur für einen klar definierten Patientenkreis. Viele chronisch Erkrankte erfüllen die Voraussetzungen nicht, weil mehrere Diagnosen oder mehrere Arzneimittel verordnet werden.
- Hausarztpraxen müssen ihre Prozesse zunächst anpassen. Praxissoftware, Abläufe und die Identifikation geeigneter Patientinnen und Patienten benötigen Zeit.
- Die neue Versorgungspauschale bringt komplexe Abrechnungsregeln mit sich. Daher werden viele Praxen zunächst Erfahrungen sammeln und die Umsetzung vorsichtig angehen.
- Patientinnen und Patienten müssen sich ebenfalls an die neuen Abläufe gewöhnen. Insbesondere, wenn sie bislang quartalsweise ihre Praxis aufgesucht haben.
Dennoch ist mittelfristig mit einer steigenden Zahl von Mehrfachverordnungen zu rechnen, da die wirtschaftlichen und organisatorischen Anreize für Hausarztpraxen klar in Richtung einer längerfristigen Versorgung ausgerichtet sind.
Die Folgen für Vor-Ort-Apotheken
Mit jeder Mehrfachverordnung haben Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, ohne erneuten Arztbesuch Folgeverordnungen über mehrere Monate einzulösen. Bereits die erste Einlösung kann darüber entscheiden, wo die weiteren Belieferungen erfolgen. Wenn die erste Einlösung nicht in der wohnortnahen Stammapotheke erfolgt, verliert diese die Rezepte, die ihr ansonsten sicher gewesen wären.
Gerade der Versandhandel könnte von dieser Entwicklung profitieren, indem er sich frühzeitig als bequemer Partner für die wiederkehrende Belieferung positioniert.
Dadurch entsteht für Vor-Ort-Apotheken ein zusätzlicher Wettbewerbsdruck, gleichzeitig haben sie aber auch die Chance, ihre größten Stärken auszuspielen: persönliche Beratung, pharmazeutische Kompetenz, schnelle Verfügbarkeit und unmittelbare Unterstützung vor Ort.
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NOVENTI unterstützt Sie mit PROKAS dabei, die steigende Anzahl von Mehrfachverordnungen praktisch in Ihren Apothekenalltag zu integrieren. Schon jetzt werden Ihnen E-Rezepte als MVO in der Kasse und im E-Rezept-Dialog angezeigt. Sie können nun auch nach MVO-E-Rezepten filtern, um mehr Übersichtlichkeit zu erhalten und Suchzeiten zu verkürzen.
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