Kassensicherungsverordnung / TSE

Inhaltsverzeichnis

  • Bescheinigung und Zertifikat
    • Welche unterschiedlichen Zertifikate und Bescheinigungen gibt es?
    • Sind die Daten für das Finanzamt dann in diesem Dokument?
  • Grundlagen
    • Was ist eine „Kasse“, die gesichert werden muss?
    • Wie viele Kassen können im Basispaket gesichert werden?
    • Und wenn ich mehr als 10 Kassen habe?
    • Warum sind immer 2 TSE enthalten?
    • Welche Sicherheitsmechanismen gibt es wenn etwas ausfällt?
    • Was ist bei der Sicherung unter einer „Belegsignatur“ zu verstehen?
  • Themen Finanzamt
    • Wie bekommt das Finanzamt die Daten, die es laut Gesetz bekommen muss?
    • Was wird denn da überhaupt gespeichert?
    • Genügt es nicht, auch eine Kasse einfach dem Finanzamt zu melden? Ohne TSE?
    • Bisher machen wir den Tagesabschluss im Backoffice immer an verschiedenen Rechnern. Welche muss ich nun sichern?
    • In welchem Format werden Kassendaten auf die TSE geschrieben?
    • Wie greift das Finanzamt bzw. Prüfer auf die Daten zu?
  • ​​​​​​​Installation
    • Wie erfolgt der Anschluss?
  • ​​​​​​​Sonstiges​​​​​​​
    • Wie lange sind die TSE gültig/zertifiziert?
    • Können die TSE über die Laufzeit von 5 Jahren „volllaufen“?
    • Ist für die TSE eine „softwareseitige Überwachung“ vorgesehen?
    • Ausdruck TSE-Informationen auf Kassenbon
    • Einstellungsmöglichkeiten des TSE-Ausdrucks

FAQs – Bescheinigung und Zertifikat

Welche unterschiedlichen Zertifikate und Bescheinigungen gibt es?
Es gibt eine Bescheinigung, die die Gesetzeskonformität unserer TSE-Lösung bestätigt. Sofern Sie dieses Dokument benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren vertrieblichen Ansprechpartner oder die Hotline.

Es gibt ein Zertifikat, das die Gesetzeskonformität der von uns gewählten EPSON-Lösung beinhaltet. Dieses können Sie sich hier herunterladen.

Sind die Daten für das Finanzamt dann in diesem Dokument?
Die Daten, die die Apotheker*innen an das Finanzamt melden müssen, sind nicht in einem Zertifikat enthalten – finden Sie dazu mehr unter den nachfolgenden FAQ.

FAQs – Grundlagen

Was ist eine „Kasse“, die gesichert werden muss?
Ein Arbeitsplatz, an dem ein Tagesabschluss oder Buchungen per Bargeld-, Kartenzahlung gemacht werden. Auch Back-Office-Kassen gehören dazu, nur reine Faktura-Plätze sind ausgenommen. Im Zweifel fragen Sie Ihren Steuerberater, wo Sie bei sich "Kassenfunktionalität" nutzen.

Wie viele Kassen können im Basispaket gesichert werden?
Je TSE können bis zu 5 Kassen angeschlossen werden. Mit dem Standard Basispaket-klein können Sie bis zu 10 Kassen anschließen.

Und wenn ich mehr als 10 Kassen habe?
Das Standard Basispaket-klein kann mit einer weiteren TSE-Einheit um 5 Kassen erweitert werden.

Bei einer größeren Anzahl von Kassen kommt das Basispaket-groß zum Einsatz, welches standardmäßig bis zu 20 Kassen verarbeiten und um jeweils 20 weitere erweitert werden kann (je TSE = 5 Kassen).

Warum sind immer 2 TSE enthalten?
Die zweite dient der Erhöhung der Ausfallsicherheit und der Lastverteilung.

Welche Sicherheitsmechanismen gibt es wenn etwas ausfällt?
Jedes Paket ist so konzipiert, dass es je nach Kassenanzahl im Standard schon Sicherheit bietet und um weitere TSE-Einheiten erweitert werden kann.

Was ist bei der Sicherung unter einer „Belegsignatur“ zu verstehen?
Alle Daten werden durch fortlaufende Nummern, Zeitstempel und einem Zertifikat kryptografisch gesichert und können fortan nicht mehr verändert werden.

Das dient der Sicherstellung der Datenintegrität, Vollständigkeit und Unveränderbarkeit.

FAQs – Themen Finanzamt

Wie bekommt das Finanzamt die Daten, die es laut Gesetz bekommen muss?
Mitteilungspflicht aus §146a: Der Apotheker ist selbst für die Übermittlung der Daten an die zuständige Finanzbehörde verantwortlich. Das betrifft vor allem die Konfiguration der TSE, also welche Kasse auf welcher TSE gesichert ist. Diese Konfiguration wird im Zuge der Installation erstellt.
Sollte eine Kasse hinzukommen oder wegfallen, muss der Apotheker dies seiner Finanzbehörde übermitteln. Der Apotheker ist für diese Übermittlung selbst und eigenständig verantwortlich.

Daten bei einer Nachschau oder Außenprüfung: Die TSE übermittelt keinerlei Daten, z.B. per Internet, an das Finanzamt.
Im Falle einer Betriebsprüfung/Kassennachschau kontrolliert der Prüfer vor Ort die korrekte Konfiguration und ggfs. die auf den TSE gesicherten Buchungsdaten. Die Daten bekommt er – wie bisher auch – über die Warenwirtschaft.

Was wird denn da überhaupt gespeichert?
Das, was der Gesetzgeber fordert. Kurz gesagt, alles was fiskalisch relevant ist. Das bedeutet alle kassenrelevanten Buchungen wie Stornos, Einnahmen, Ausgaben, Rücknahmen, zahlungsrelevante Korrekturen (Bar, Karte), etc..

Genügt es nicht, auch eine Kasse einfach dem Finanzamt zu melden? Ohne TSE?
Nein, das genügt nicht. Jede Kasse muss über eine TSE abgesichert sein und dem Finanzamt gemeldet werden. Siehe hierzu „ FAQ Mitteilungspflicht aus §146a“.

Bisher machen wir den Tagesabschluss im Backoffice immer an verschiedenen Rechnern. Welche muss ich nun sichern?
Auch Backoffice-Rechner mit Buchungen, die in einen Tagesabschluss einfließen (egal wo), müssen über eine TSE abgesichert werden. Der Ort, an welchem Sie diesen Tagesabschluss machen, ändert sich durch die KassenSichV nicht.

In welchem Format werden Kassendaten auf die TSE geschrieben?
Das Format der Kassendaten in der TSE ist nicht für Endanwender gedacht und nicht direkt lesbar.

Wie greift das Finanzamt bzw. Prüfer auf die Daten zu?
Die Prüfer greifen unter Zuhilfenahme der Warenwirtschaften auf die gesicherten TSE-Daten und die übrigen Warenwirtschaftsdaten zu. Es gibt entsprechende Exporte, wie bisher auch, direkt über die jeweilige Warenwirtschaft.

FAQs – Installation

Wie erfolgt der Anschluss?
Per LAN im Netzwerk. An dem Hub im Basispaket-klein können 3 TSE angeschlossen werden, im Basispaket-groß können bis zu 8 TSE angeschlossen werden.

Damit kommen wir der Forderung nach, dass die TSE im Betrieb vor Ort für die Arbeitsplätze zur Absicherung der Kassendaten vorhanden sind. Es bietet vor allem auch den Vorteil, dass die TSE nicht für Jedermann zugänglich verbaut werden können und sie somit auch nicht, beispielsweise an der Kasse, stören.

FAQs – Sonstiges

Wie lange sind die TSE gültig/zertifiziert?
Die meisten TSE haben ein gültiges Zertifikat für 5 Jahre. Jeder Anbieter von TSE muss seine TSE zertifizieren lassen. So ist es auch bei unserem Partner EPSON, mit welchem wir zusammenarbeiten – das EPSON-Zertifikat können Sie sich hier  herunterladen.“

Können die TSE über die Laufzeit von 5 Jahren „volllaufen“?
Prinzipiell könnten sie dies. Die Laufzeit ist aber eigentlich auf eine übliche Datenmenge ausgelegt. Andererseits können die Daten exportiert und die TSE quasi „geleert“ und weiter benutzt werden. Die exportierten Daten sind auch nach Export unveränderlich.

Ist für die TSE eine „softwareseitige Überwachung“ vorgesehen?
Ja, die TSE werden durch die Warenwirtschaften überwacht, auch ein Füllstand und eine Statusanzeige dafür ist vorgesehen.

Ausdruck TSE-Informationen auf Kassenbon

  • Der Bon-Ausdruck entspricht unserer Auslegung des Gesetzes, damit man als Verwender möglichst nicht angreifbar wird. Dies entspricht auch den Lösungen anderer Kassenhersteller, an denen wir uns orientiert haben.
  • Sollten einzelne Retailer noch keinerlei TSE-Angaben aufdrucken, so findet entweder noch keine Aufzeichnung statt oder die gesetzlichen Anforderungen werden nicht erfüllt.
  • Es finden zum Teil auch noch Anpassungen bei anderen statt, da es sich zum Teil um begründete Ausnahmefälle handelt, die Teile der Bundesländer in ihren Regelungen bis 31.03.2021 vorgesehen hatten. Wir sind mit unseren Arbeiten hier voraus, wollten Sie als Anwender nicht mit nicht angepasster Software und weiteren Verzögerungen vertrösten müssen.

Einstellungsmöglichkeiten des TSE-Ausdrucks

  • Der Teil der TSE-Angaben der KassenSichV auf dem Bon-Ausdruck der jeweiligen Warenwirtschaft ist bei manchen Warenwirtschaften im Format in Grenzen anpassbar.
  • Bitte informieren Sie sich an Hand der Versionsbeschreibung bzw. der Dokumentation im aHelp, was hier möglicherweise im Aussehen angepasst werden kann.
  • Sollten Sie selbst diese Einstellung nicht vornehmen können, melden Sie sich bitte bei der Hotline.
  • Auch kann es sein, dass das Aussehen ihres Ausdrucks vom verwendeten Druckermodell abhängt, nicht alle im Einsatz befindlichen Drucker können alle Möglichkeiten ausschöpfen.

Kontakt

(0 71 42) 5 88-0
info@awinta.de
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